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   BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21   

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BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21 (https://dejure.org/2022,34208)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2022 - 7 B 19.21 (https://dejure.org/2022,34208)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 (https://dejure.org/2022,34208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdigkeit der Lage des Grundstücks eines Eigentümers im Naturpark vor Stickstoff-Immissionen; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des Schweinezuchtbetriebs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schutzwürdigkeit der Lage des Grundstücks eines Eigentümers im Naturpark vor Stickstoff-Immissionen; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des Schweinezuchtbetriebs

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 95
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Der den Prüfungen der Stickstoffauswirkungen durch die Erweiterung der Schweinemastanlage ergänzend zur TA Luft 2002 zugrunde gelegte LAI-Leitfaden 2012 ist keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - BVerwGE 171, 140 Rn. 21 f.).

    Die Beschwerde rügt, der Verwaltungsgerichtshof weiche vom Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - ab, wonach der LAI-Leitfaden 2012 im gerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung entfalte (BVerwGE 171, 140 Rn. 21), indem er sich bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit des klägerischen Waldgrundstücks strikt an der Regelung dieses Leitfadens orientiere.

  • BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18

    Gefahr erheblicher Geruchsbelästigungen für die Allgemeinheit oder die

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Seine Auslegung ist nicht Rechtsanwendung, sondern auf der Grundlage zusammengefassten technischen Wissens Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - juris Rn. 8 zur Geruchsimmissions-Richtlinie).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 18.06.2018 - 4 B 63.17

    Beschwerde gegen die gerichtliche Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 4 B 63.17 - juris Rn. 7 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Unschädlich ist, dass nicht der Beklagte, sondern die Beigeladene als Vorhabenträgerin die gutachterlichen Stellungnahmen eingeholt hat, da diese in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einem behördlich veranlassten Gutachten gleichzustellen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 und vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 25; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 98 Rn. 182).
  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass die vorgelegten, aufgrund von Einwänden der Kläger später ergänzten gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 37 und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 122 Rn. 6) aufweisen.
  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20

    Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 GG nicht gebietet, allein im öffentlichen Interesse erlassene Schutzvorschriften für Natur und Landschaft als individualschützend auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2021 - 7 C 3.20 - BVerwGE 171, 292 Rn. 9 f.), so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine für die Kläger günstigere Einordnung ihres Waldgrundstücks nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2002 - 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318 S. 29 und vom 21. Januar 2020 - 1 B 65.19 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 382 Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Unschädlich ist, dass nicht der Beklagte, sondern die Beigeladene als Vorhabenträgerin die gutachterlichen Stellungnahmen eingeholt hat, da diese in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einem behördlich veranlassten Gutachten gleichzustellen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 und vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 25; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 98 Rn. 182).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Ist die Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01

    Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2002 - 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318 S. 29 und vom 21. Januar 2020 - 1 B 65.19 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 382 Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 99.13

    Zur materiellen Urteilsrechtskraft; Beschwer durch Prozessurteil

  • BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21

    Beteiligung der Öffentlichkeit

  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

  • BVerwG, 24.08.2023 - 7 B 5.23

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Eine solche Anwendung der GIRL im Rahmen einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls ist nicht Rechtsanwendung, sondern auf der Grundlage zusammengefassten technischen Wissens Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - BRS 86 Nr. 158 und vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 9 ).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).

    Ist die Berufungsentscheidung aber auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt worden (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 29.12.2023 - 8 ZB 23.687

    Berufungszulassung (abgelehnt), straßenrechtliche Planfeststellung,

    Ist aber das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2023 - 7 B 5.23 - juris Rn. 29; B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511 = juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz - wie hier zur Auslegung des Begriffs des Allgemeinwohls in § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt worden, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11).
  • BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22

    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Sanierung eines

    Damit macht sie letztlich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Berufungsurteils geltend, auf die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 23.10.2023 - 7 B 7.23

    Klage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung nebst

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).

    Ist die Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt worden, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11).

  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

    Sein Hinweis darauf, der Wald sei gem. Art. 1, 13 BayWaldG der Allgemeinheit als Erholungsraum zur Verfügung zu stellen, sowie auf die Regeln zur Bewirtschaftung des Waldes gem. Art. 14 BayWaldG verdeutlicht vielmehr, dass insoweit nicht der Schutz von Rechten gerade des Antragstellers inmitten steht (vgl. zum fehlenden Drittschutz des Art. 1 BayWaldG auch BayVGH, U.v. 7.5.2021 - 22 B 18.2189 u.a. - juris Rn. 62, Rn. 75; hierzu BVerwG, B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Sein Hinweis darauf, der Wald sei gem. Art. 1, 13 BayWaldG der Allgemeinheit als Erholungsraum zur Verfügung zu stellen, verdeutlicht vielmehr, dass insoweit nicht der Schutz von Rechten gerade des Antragstellers inmitten steht (vgl. zum fehlenden Drittschutz des Art. 1 BayWaldG auch BayVGH, U.v. 7.5.2021 - 22 B 18.2189 u.a. - juris Rn. 62, Rn. 75; hierzu BVerwG, B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22

    Genehmigung für Kompostieranlage

    Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 8 B 48.22

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.04.2023 - 7 B 22.22

    Anforderungen an die Darlegung eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544

    Erfolglose Klage eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 C 10936/21.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22325
OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 C 10936/21.OVG (https://dejure.org/2022,22325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2022 - 1 C 10936/21.OVG (https://dejure.org/2022,22325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 1 C 10936/21.OVG (https://dejure.org/2022,22325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 34 Abs 4 S 2 BauGB, § 34 Abs 5 S 2 BauGB, § 34 Abs 5 S 4 BauGB
    Rechtmäßigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zur Abrundung eines Baugebietes; Einbeziehung einer Außenbereichsfläche

  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsflächen; Bauakzessorisch genutzte Grundstücksteile; Baulücke; Bebauungszusammenhang; deklaratorische Wirkung; Einbeziehung; einzelne Außenbereichsflächen; Ergänzungssatzung; Gesamtnichtigkeit; Grünfläche; Innenbereich; ...

  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsflächen; Bauakzessorisch genutzte Grundstücksteile; Baulücke; Bebauungszusammenhang; deklaratorische Wirkung; Einbeziehung; einzelne Außenbereichsflächen; Ergänzungssatzung; Gesamtnichtigkeit; Grünfläche; Innenbereich; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbeziehung einer Außenbereichsfläche von Satzungsermächtigung gedeckt?

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2018 - 8 C 11083/17

    Bebauungsplan; Einbeziehung einer Außenbereichsfläche mit der ausschließlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 C 10936/21
    Die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche ist von der Satzungsermächtigung in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nur gedeckt, wenn damit eine über den vorhandenen Bebauungszusammenhang hinausgehende und von dieser geprägten Bebauung ermöglicht werden soll (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2018 - 8 C 11083/17.OVG - vorliegend verneint für die Festsetzung einer privaten Grünfläche zur Sicherung privater Gärten und von Anlagen zur Hobbytierhaltung).

    Aus diesem Grunde muss sich die Prägung grundsätzlich auch auf alle vier Bebauungsmerkmale in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erstrecken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2018 - 8 C 11083/17.OVG -, juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Denn die Festsetzungen nach § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB sollen in erster Linie dazu dienen, die durch die vorhandene Bebauung vorgegebene Prägung für eine zusätzliche Bebauung zu präzisieren (vgl. das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2018, a.a.O., Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 8 C 11595/20

    Unwirksamkeit einer Ergänzungssatzung; Einbeziehung von Außenbereichsflächen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 C 10936/21
    Der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer hat daher sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen eine Klarstellungssatzung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2021 - 8 C 11595/20.OVG -, juris Rn. 18, m.w.N.).

    Denn aus den oben dargelegten Grundsätzen zum Ende des Bebauungszusammenhangs folgt, dass die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht schematisch gezogen werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2021, a.a.O., Rn 36, m.w.N.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 C 10936/21
    Die Wirkung einer Klarstellungssatzung ist mithin lediglich deklaratorisch (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2010 - 4 CN 2/10 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 C 10936/21
    c) Der Bereich zwischen dem Wohnhaus "Am Rheinecker Garten 4" und dem Wohnhaus "Zum Heilbrunnen 1" war jedenfalls bis zum Zeitpunkt der ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 -, juris Rn. 27) nach Aktenlage insgesamt dem Außenbereich zuzuordnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2024 - 10 D 279/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Januar 2012 - 2 D 103/10.NE -, juris Rn. 70; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Juli 2022 - 1 C 10936/21.OVG -, juris Rn. 34.
  • VG Potsdam, 17.02.2023 - 8 K 2432/18
    Insbesondere war infolge der - konstitutiv wirkenden (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 2022 - 1 C 10936/21.OVG -, Rn. 27, juris) - Festsetzungen der auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Jahr 2016 erlassenen Ergänzungssatzung die nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG, § 2 Abs. 1 Buchst. b BS für die Entstehung der Beitragspflicht erforderliche Vorteilslage eingetreten; denn die fragliche Grundstücksfläche lag seither im Innenbereich und war über den westlichen Bereich des Flurstücks an die öffentliche Schmutzwassereinrichtung angeschlossen, zumindest aber anschließbar.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24674
VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801 (https://dejure.org/2022,24674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2022 - 1 N 19.801 (https://dejure.org/2022,24674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 1 N 19.801 (https://dejure.org/2022,24674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 1 Abs. 3 S. 1, § 172
    Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender städtebaulicher Erforderlichkeit

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 172
    Fehlende Erforderlichkeit der Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Fehlende Erforderlichkeit einer Mischgebietsfestsetzung; Voraussetzungen für die Festsetzung eines Erhaltungsgebiets

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 172
    Städtebauliche Erforderlichkeit der im Planbereich festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie der Mischgebietsfestsetzung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Dabei kann offenbleiben, ob die festgesetzte Verkehrsfläche den rechtlichen Anforderungen genügt, die an die "Abschnittsbildung" einer Straße gestellt werden (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58).

    Zwar ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann im Sinn von § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen erst schaffen will, die es ihr ihrerseits ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 CN 7.13

    Erhaltungssatzung; Erhaltungsziele; Erhaltungszwecke; städtebauliche Eigenart;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Optisch nicht wahrnehmbare Funktionen können demgegenüber nichts zur städtebaulichen Gestalt eines Gebiets beitragen und rechtfertigen deshalb auch nicht den Erlass einer Erhaltungssatzung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 4.12.2014 - 4 CN 7.13 - BVerwGE 151, 27).

    Die städtebauliche Bedeutung ist nicht auf Aspekte des sog. städtebaulichen Denkmalschutzes beschränkt, muss sich aber aus optisch wahrnehmbaren Wirkungen der baulichen Anlagen ergeben, die zur städtebaulichen Gestalt des Gebiets beitragen können (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2014 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Dabei gilt das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit für jede einzelne Festsetzung des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239; U.v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - DVBl 2001, 377).

    Sie kann sich nicht über eindeutige zeichnerische oder textliche Festsetzungen hinwegsetzen (BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239).

  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Diese muss der Eigentümer nur hinnehmen, wenn der Bebauungsplan rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41; B.v. 20.9.2005 - 4 BN 46.05 - BauR 2006, 352).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 K 1/91
    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Die Festsetzung eines Erhaltungsbereichs nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann auch kleinräumig bzw. für ein einzelnes Gebäude erfolgen (vgl. VGH BW, U.v. 28.11.1991 - 8 S 1476/91 - juris Rn. 41; OVG SH, U.v. 25.11.1991 - 1 K 1/91 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 2 N 02.1114

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit der Festsetzung einer von Bebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die ein zukünftiges Baugebiet erschließen soll, ist städtebaulich nicht erforderlich im Sinn von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn gänzlich unbestimmt ist, ob, wann und in welchem Umfang das Baugebiet ausgewiesen werden soll (vgl. BayVGH, U.v. 6.7.2005 - 2 N 02.1114 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Wenn er dagegen ein Miteinander von Wohnen und Gewerbe gar nicht anstrebt oder wenn eine solche Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar (vgl. VGH BW, U.v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - ZfBR 2013, 692; BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 17, OVG NRW, U.v. 9.10.2003 - 10a D 71/01 NE - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Diese muss der Eigentümer nur hinnehmen, wenn der Bebauungsplan rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41; B.v. 20.9.2005 - 4 BN 46.05 - BauR 2006, 352).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    Keine der Nutzungsarten soll ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463; U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801
    In dieser Auslegung wird der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke gesetzt, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3; U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16; U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18

    Normenkontrolle; Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild;

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - 10a D 71/01
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 8 S 1476/91

    Erhaltungsgebot für einzelnes Fabrikgebäude

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 25 N 03.1282
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 N 23.83

    Normenkontrolle Bebauungsplan, Festsetzung eines Mischgebiets, Plangebiet mit nur

    Wenn eine solche Entwicklung dagegen faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 23; U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 17; OVG NW, U.v. 9.10.2003 - 10a D 71/01.NE - juris Rn. 36; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 8/2023, § 6 BauNVO Rn. 14).

    Festgesetzt wurden insoweit vor allem zwei Baufenster mit offener Bauweise und Einzelhausbebauung mit zwei Vollgeschossen, was - auch im Vergleich zum festgesetzten Mischgebiet im nahegelegenen Bebauungsplangebiet "B.weg" - eher einer typischen Wohnnutzung entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 24; U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 1 N 19.1117

    Alternative Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche und eines urbanen Gebietes in

    Optisch nicht wahrnehmbare Funktionen können demgegenüber nichts zur städtebaulichen Gestalt eines Gebiets beitragen und rechtfertigen deshalb auch nicht den Erlass einer Erhaltungssatzung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2014 - 4 CN 7.13 - BVerwGE 151, 27; BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619

    Erfolglose Nachbarklage gegen Wohnanlage für Betreutes Wohnen - Anordnung von

    Allein der Umstand, dass sich eine Fläche auf Grund der Lage innerhalb des Gemeindegebiets für eine Bebauung anbietet, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG München, 10.03.2023 - M 11 K 22.5151

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Letzterer wurde auf einen Normenkontrollantrag der Klägerin hin mit Beschluss des BayVGH vom 28. Juli 2022 (1 N 19.801) im maßgeblichen Plangebiet B für unwirksam erklärt, weil die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche städtebaulich nicht erforderlich sei, da gänzlich unbestimmt bleibe, ob, wann und in welchem Umfang das Baugebiet ausgewiesen werden solle.
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